Betriebssicherheitsverordnung

Prüfung ortsfester elektrischer Maschinen

Rechtssicher. Normkonform. Dokumentiert.
Ortsfeste elektrische Maschinen (z. B. Pumpen, Kompressoren, Produktionsmaschinen, Anlagenmodule, fest installierte Motoren/Antriebe) müssen so betrieben werden, dass elektrische Gefährdungen zuverlässig beherrscht werden. Eine fachgerechte Prüfung reduziert Ausfälle, schützt Mitarbeitende und erfüllt Betreiberpflichten – inklusive belastbarer Dokumentation für Audits, Berufsgenossenschaft und Versicherer.

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Betriebssicherheitsverordnung

Warum die Prüfung ortsfester Maschinen Pflicht ist

Als Arbeitgeber/Betreiber sind Sie verpflichtet, Arbeitsmittel auf sicheren Zustand prüfen zu lassenund Prüfungen aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten. Maßgeblich sind u. a.:

  • BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung)

  • BetrSichV § 14 (Prüfung von Arbeitsmitteln / befähigte Person)

  • DGUV Vorschrift 3 § 5 (Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel)

Wichtig: Konkrete Prüffristenstehen meist nicht „fix“ in einer Norm – sie ergeben sich risikobasiertaus Einsatzbedingungen, Umgebung, Beanspruchung, Veränderungen und Schadenshistorie.


Aktuelle relevante EN-/VDE-Normen im Kontext „Maschinenprüfung“

Je nach Maschine, Einspeisung und Aufbau greifen mehrere Regelwerke. Typische Kernnormen im Betreiberalltag:

  • DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)– Sicherheit von Maschinen: Elektrische Ausrüstung von Maschinen (Allgemeine Anforderungen); zentrale Norm für Prüfumfang und Sequenz bei Maschinen.

  • DIN VDE 0105-100 – Betrieb elektrischer Anlagen(u. a. wiederkehrende Prüfungen: Sichtprüfung, Messungen, Funktionsprüfungen).

  • DIN EN IEC 61557 (Geräte zum Prüfen/Messen von Schutzmaßnahmen)– Anforderungen an die Eignung der Messgeräte für Schutzmaßnahmen-Prüfungen.

Ergänzend (je nach Fall): Prüf- und Messverfahren zu Berührungs-/Schutzleiterstrom, Hochspannungs-/Spannungsfestigkeitsprüfungen, Prüfanlagen etc. (z. B. in DGUV-Infos zusammengeführt).


Typischer Prüfumfang bei ortsfesten elektrischen Maschinen

Die konkrete Prüftiefe ergibt sich aus Normen + Gefährdungsbeurteilung + Maschinenart. In der Praxis umfasst eine professionelle Prüfung häufig:

1) Sichtprüfung (vor Messung)

  • Beschädigungen, Verschleiß, thermische Spuren

  • Anschlussraum/Klemmen, Leitungseinführungen, Zugentlastung

  • Schutzmaßnahmen (PE/Potentialausgleich), Abdeckungen, IP-Schutz

  • Kennzeichnungen, Schaltpläne, Dokumentation, Warnhinweise

  • Änderungen/Retrofits: Abgleich „Ist-Zustand vs. Unterlagen“

2) Messungen (elektrische Sicherheit)

Beispiele (maschinen- und aufbauspezifisch):

  • Durchgängigkeit Schutzleiter / Schutzleiterwiderstand(Schutzleitersystem)

  • Isolationswiderstandzwischen aktiven Leitern und PE/Erde (sofern anwendbar)

  • Schutzmaßnahmen-Wirksamkeit(je nach Netzform/Schutzkonzept), z. B. Schleifen-/Netzimpedanz, RCD-Funktionen, Erdung/Potentialausgleich

  • Spannungsfestigkeits-/Hochspannungsprüfung(wenn gefordert bzw. als Alternative über normkonforme Verfahren bewertet) Elektro.net+1

3) Funktionsprüfung

  • Not-Halt, Schutztüren/Verriegelungen, Freigabeketten

  • Drehrichtung, Anlauf/Stop, Steuer- und Signalfunktionen

  • Schutz- und Überwachungseinrichtungen (z. B. Motorschutz)

4) Bewertung & Dokumentation

  • Messwerte mit Grenzwertbezug (Norm/Hersteller/GBU)

  • Mängelklassifizierung (kritisch / erheblich / Hinweis)

  • Maßnahmenempfehlungen inkl. Priorität und Frist

  • Prüfprotokoll + Prüfkennzeichnung (nach Ihrem System)

Passende Messtechnik für die Maschinenprüfung

Für belastbare Ergebnisse zählt nicht nur wasgemessen wird, sondern auch womit. Empfohlen ist Mess- und Prüftechnik, die die Anforderungen der DIN EN IEC 61557 für Schutzmaßnahmen-Prüfungen erfüllt.

Typische Geräteklassen:

  • Installationstester / Maschinen-Sicherheitsprüfer (PE, Isolation, Impedanz, RCD, Funktionsprüfungen)

  • Niederohm-Messung (Schutzleiter-/Bonding-Prüfung)

  • Isolationsmessgerät (inkl. geeigneter Prüfspannungen je nach Aufbau)

  • Stromzangen/Leistungsanalysatoren (Diagnose, Last, Erwärmung/Überlast-Indizien)

  • Optional: Thermografie (präventiv), wenn Last- und Wärmebildprüfung Teil Ihres Instandhaltungskonzepts ist


Durchführung in der Praxis

So läuft die Prüfung ortsfester Maschinen in Unternehmen meist effizient und auditfest ab:

  1. Auftragsklärung & Scope: Maschine/Anlage, Netzform, Betriebszustand, Verfügbarkeit, Dokumente

  2. Sicheres Freischalten(wenn erforderlich) und Prüfbedingungen herstellen

  3. Sichtprüfungnach Checkliste (Norm + betriebliche Anforderungen)

  4. Messungen & Funktionsprüfungennach festgelegter Sequenz (z. B. EN 60204-1-konform)

  5. Bewertung & Maßnahmenplan: Sofortmaßnahmen bei kritischen Mängeln

  6. Dokumentation: Protokoll, Messwertanhang, Fotodoku (optional), Prüfplakette/Status

  7. Ableitung Prüffristaus GBU / Nutzung / Umgebungsbedingungen (risikobasiert)

Wer darf ortsfeste elektrische Maschinen prüfen?

Kurz gesagt: Nur fachlich geeignete Personen– und das muss der Arbeitgeber festlegen. Maßgeblich ist die „zur Prüfung befähigte Person“ nach BetrSichV, konkretisiert u. a. durch TRBS 1203.

In der Praxis heißt das:

  • ausreichende Berufsausbildung/Qualifikation,

  • Berufserfahrung,

  • zeitnahe berufliche Tätigkeit im relevanten Bereich,

  • Kenntnisse der einschlägigen Regeln/Normen und der konkreten Maschine.

Hilfspersonen können unterstützen, die Verantwortung und Bewertung liegt jedoch bei der befähigten Person.

FAQ – 5 häufige Fragen zur Prüfung ortsfester elektrischer Maschinen

1) Wie oft müssen ortsfeste Maschinen geprüft werden?

Es gibt meist keine „Einheitsfrist“. Die Prüffrist ergibt sich risikobasiert aus der Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen und Vorgaben aus Normen/Herstellerunterlagen.

In der Regel alle 4 Jahre, DGUV Vorschrift 3 Tabelle 1a und 1b - Prüffristen.

2) Gilt DGUV Vorschrift 3 auch für fest installierte Maschinen?

Ja. DGUV V3 fordert Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach den elektrotechnischen Regeln; ortsfeste Betriebsmittel/Maschinen fallen typischerweise darunter.

3) Muss immer eine Hochspannungsprüfung durchgeführt werden?

Nicht pauschal „immer“. Ob eine Spannungsfestigkeitsprüfung gefordert ist, hängt vom Prüfkonzept nach EN 60204-1, dem Maschinenaufbau und den festgelegten Verfahren ab. In der Praxis wird das norm- und risikobasiert entschieden und dokumentiert.

5) Darf unser Instandhaltungsteam selbst prüfen?

Ja – wenn die beauftragten Personen die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllen und der Arbeitgeber dies entsprechend festlegt (Qualifikation, Erfahrung, Aktualität der Tätigkeit).

4) Welche Norm ist für die Maschinenprüfung am wichtigsten?

Für die elektrische Ausrüstung von Maschinen ist DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) der zentrale Bezugspunkt; für wiederkehrende Prüfungen im Betrieb spielt außerdem DIN VDE 0105-100eine große Rolle.

Maßnahmenhierarchie STOP

CE, Betreiberpflichten und Gefährdungsbeurteilung – der rote Faden

Die Maschinenprüfung ist nicht isoliert zu betrachten, sondern Teil Ihrer Betreiber-Compliance:

  • CE-Kennzeichnung / Konformität betrifft primär das Inverkehrbringen(Hersteller/Integratoren). Für Betreiber ist wichtig: Änderungen, Umbauten, Retrofit können CE-relevant werden. Ab 20.01.2027 gilt für das Inverkehrbringen die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230(Ablösung 2006/42/EG).

  • Die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV ist Ihre Basis, um Prüfumfang, Prüffristen und Prüfpersonenfestzulegen – und das nachvollziehbar zu dokumentieren.


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