Betriebssicherheitsverordnung

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte

Rechtssicher. Normkonform. Praxisnah.
Ortsveränderliche elektrische Geräte gehören zu den häufigsten Unfall- und Schadensquellen im betrieblichen Alltag. Dazu zählen u. a. Handwerkzeuge, IT-Equipment, Verlängerungsleitungen, Labor- und Messgeräte sowie medizinisch genutzte elektrische Geräte. Für verantwortliche Personen in Unternehmen ist eine strukturierte, normkonforme Prüfung entscheidend, um Haftungsrisiken zu minimieren, Verfügbarkeiten zu sichern und Vorgaben aus Arbeitsschutz, DGUV und Betriebssicherheitsverordnung zu erfüllen.

ELEKTROWACHT Vereinigung

Für mehr Informationen, schreiben Sie uns.

Betriebssicherheitsverordnung

Rechtlicher Rahmen und Betreiberpflichten

Als Arbeitgeber/Betreiber sind Sie verpflichtet, elektrische Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Grundlage sind insbesondere:

  • BetrSichV § 3 – Gefährdungsbeurteilung (Ableitung von Prüfumfang und Prüffristen)

  • BetrSichV § 14 – Prüfungen von Arbeitsmitteln (durch zur Prüfung befähigte Personen)

  • DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel


Wesentlich: Prüffristen sind nicht pauschal, sondern ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, z. B. Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen (Werkstatt, Büro, Baustelle), mechanische Beanspruchung und Schadenshistorie.

Normen für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte (aktuell)

Für die praktische Durchführung haben sich folgende europäischen Normen etabliert:

DIN EN 50699 (VDE 0702)

„Wiederholungsprüfung und Prüfung nach Instandsetzung elektrischer Geräte“

  • Gilt für ortsveränderliche elektrische Geräteim Betrieb

  • Zentrale Norm für die wiederkehrende Prüfung

  • Definiert Prüfabfolge: Sichtprüfung → Messungen → Funktionsprüfung → Bewertung

DIN EN 50678 (VDE 0701)

„Prüfung nach Reparatur oder Änderung elektrischer Geräte“

  • Wird angewendet nach Instandsetzung, Reparatur oder Änderung

  • Fokus auf die Wiederherstellung der elektrischen Sicherheit

  • Ergänzt EN 50699, ersetzt sie aber nicht

Medizinische elektrische Geräte


Für Geräte mit medizinischer Zweckbestimmung gelten zusätzliche und strengere Anforderungen, insbesondere:

  • DIN EN 62353 (VDE 0751-1) – Wiederholungsprüfung und Prüfung nach Reparatur medizinischer elektrischer Geräte

  • Berücksichtigung von Patientenableitströmen, Schutzklassen (I, II, III) und Anwendungsarten (BF, CF).


Was gilt als ortsveränderliches elektrisches Gerät?

Als ortsveränderlich gelten elektrische Betriebsmittel, die:

  • während des Betriebs bewegt werden können oder

  • leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstrom angeschlossen sind.

Beispiele:

  • Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Handwerkzeuge

  • PCs, Monitore, Drucker, Netzteile

  • Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen

  • Laborgeräte, Messgeräte

  • Medizingeräte wie Infusionspumpen, Defibrillatoren, Patientenmonitore


Typischer Prüfumfang nach EN 50699 / EN 506781) Sichtprüfung

Die Sichtprüfung ist verpflichtend und oft entscheidend:

  • Gehäuse, Leitungen, Stecker, Knickschutz

  • Zugentlastung, Aderendhülsen, Schutzleiteranschluss

  • Typenschild, CE-Kennzeichnung

  • Unzulässige Änderungen oder Reparaturen

  • Allgemeiner Zustand und Zweckmäßigkeit für den Einsatzort

2) Elektrische Messungen

Abhängig von Schutzklasse und Gerätetyp, z. B.:

  • Schutzleiterwiderstand(SK I)

  • Isolationswiderstand oder Ersatzableitstrom(SK I / II)

  • Berührungsstrom / Ableitstrom

  • Bei Medizingeräten: Patientenableitstrom

Die Messverfahren sind in den Normen detailliert beschrieben und dürfen nicht beliebig ersetzt werden.

3) Funktionsprüfung

  • Überprüfung der bestimmungsgemäßen Funktion

  • Sicherheitseinrichtungen, Schalter, Anzeigen

  • Plausibilitätsprüfung im Realbetrieb

4) Bewertung und Dokumentation

  • Messwerte mit Grenzwertbezug

  • Bestanden / Nicht bestanden

  • Mängelbeschreibung und Maßnahmen

  • Prüfprotokoll und Prüfkennzeichnung (z. B. Prüfplakette)


Geeignete Messtechnik

Für eine normkonforme Prüfung ist geeignete Messtechnik erforderlich, die die Anforderungen der DIN EN IEC 61557erfüllt.

Typische Geräte:

  • Geräteprüfer nach EN 50699 / EN 50678

  • Kombigeräte für Schutzleiter-, Isolations- und Ableitstrommessung

  • Spezielle Medizingeräte-Tester nach EN 62353

  • Barcode-/RFID-Unterstützung zur effizienten Geräteverwaltung (optional)

Wichtig: Die eingesetzte Messtechnik muss kalibriert und für den jeweiligen Gerätetyp zugelassen sein.


Durchführung der Prüfung im Unternehmen

Ein professioneller Prüfprozess folgt einem klaren Ablauf:

  1. Festlegung des Prüfumfangs aus der Gefährdungsbeurteilung

  2. Erfassung der Geräte (Inventar, Standort, Nutzung)

  3. Prüfung nach Norm (Sicht, Messung, Funktion)

  4. Bewertung und Kennzeichnung

  5. Dokumentation und Archivierung

  6. Ableitung der nächsten Prüffrist

Die Ergebnisse dienen nicht nur der Rechtssicherheit, sondern auch als Grundlage für Instandhaltung und Ersatzplanung.

Wer darf ortsveränderliche elektrische Geräte prüfen?

Die Prüfung darf nur durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen. Diese muss:

  • über eine elektrotechnische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation verfügen,

  • einschlägige Berufserfahrung haben,

  • eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im relevanten Bereich nachweisen können,

  • die einschlägigen Normen (EN 50699, EN 50678, ggf. EN 62353) sicher beherrschen.

Hilfskräfte dürfen unterstützen, Bewertung und Verantwortung liegen jedoch immer bei der befähigten Person.

FAQ – Häufige Fragen zur Geräteprüfung

1) Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?

Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In stark beanspruchten Bereichen (Werkstatt, Baustelle) oft häufiger als in Büroumgebungen. Vorschläge in der DGUV Vorschrift 3 Tabelle 1A und 1B - Prüffristen.

2) Was ist der Unterschied zwischen EN 50678 und EN 50699?

EN 50678 gilt nach Reparatur oder Änderung, EN 50699 für die wiederkehrende Prüfung im Betrieb.

3) Müssen auch Verlängerungsleitungen geprüft werden?

Ja. Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen zählen zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln.

5) Reicht eine Sichtprüfung aus?

Nein. Die Normen verlangen eine Kombination aus Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung.

4) Gelten für Medizingeräte andere Regeln?

Ja. Zusätzlich zu BetrSichV und DGUV sind die Anforderungen der DIN EN 62353einzuhalten, inklusive spezieller Messungen.

Maßnahmenhierarchie STOP

CE-Kennzeichnung und Gefährdungsbeurteilung – sinnvoll verknüpft

  • Die CE-Kennzeichnungbestätigt die Konformität beim Inverkehrbringen.

  • Änderungen, Reparaturen oder Zweckentfremdungkönnen diese Konformität beeinflussen.

  • Die Gefährdungsbeurteilungentscheidet über Prüffristen, Prüfart und Qualifikation der Prüfperson.

Fragen Sie die Profis wie Elektroinnung oder uns.

unsplash