Betriebssicherheitsverordnung
Rechtssicher. Normkonform. Praxisnah.
Ortsveränderliche elektrische Geräte gehören zu den häufigsten Unfall- und Schadensquellen im betrieblichen Alltag. Dazu zählen u. a. Handwerkzeuge, IT-Equipment, Verlängerungsleitungen, Labor- und Messgeräte sowie medizinisch genutzte elektrische Geräte. Für verantwortliche Personen in Unternehmen ist eine strukturierte, normkonforme Prüfung entscheidend, um Haftungsrisiken zu minimieren, Verfügbarkeiten zu sichern und Vorgaben aus Arbeitsschutz, DGUV und Betriebssicherheitsverordnung zu erfüllen.
ELEKTROWACHT Vereinigung
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Betriebssicherheitsverordnung
Als Arbeitgeber/Betreiber sind Sie verpflichtet, elektrische Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Grundlage sind insbesondere:
BetrSichV § 3 – Gefährdungsbeurteilung (Ableitung von Prüfumfang und Prüffristen)
BetrSichV § 14 – Prüfungen von Arbeitsmitteln (durch zur Prüfung befähigte Personen)
DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Wesentlich: Prüffristen sind nicht pauschal, sondern ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, z. B. Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen (Werkstatt, Büro, Baustelle), mechanische Beanspruchung und Schadenshistorie.
Normen für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte (aktuell)
DIN EN 50699 (VDE 0702)
„Wiederholungsprüfung und Prüfung nach Instandsetzung elektrischer Geräte“
Gilt für ortsveränderliche elektrische Geräteim Betrieb
Zentrale Norm für die wiederkehrende Prüfung
Definiert Prüfabfolge: Sichtprüfung → Messungen → Funktionsprüfung → Bewertung
DIN EN 50678 (VDE 0701)
„Prüfung nach Reparatur oder Änderung elektrischer Geräte“
Wird angewendet nach Instandsetzung, Reparatur oder Änderung
Fokus auf die Wiederherstellung der elektrischen Sicherheit
Ergänzt EN 50699, ersetzt sie aber nicht
Medizinische elektrische Geräte
DIN EN 62353 (VDE 0751-1) – Wiederholungsprüfung und Prüfung nach Reparatur medizinischer elektrischer Geräte
Berücksichtigung von Patientenableitströmen, Schutzklassen (I, II, III) und Anwendungsarten (BF, CF).
Als ortsveränderlich gelten elektrische Betriebsmittel, die:
während des Betriebs bewegt werden können oder
leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstrom angeschlossen sind.
Beispiele:
Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Handwerkzeuge
PCs, Monitore, Drucker, Netzteile
Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen
Laborgeräte, Messgeräte
Medizingeräte wie Infusionspumpen, Defibrillatoren, Patientenmonitore
Gehäuse, Leitungen, Stecker, Knickschutz
Zugentlastung, Aderendhülsen, Schutzleiteranschluss
Typenschild, CE-Kennzeichnung
Unzulässige Änderungen oder Reparaturen
Allgemeiner Zustand und Zweckmäßigkeit für den Einsatzort
Abhängig von Schutzklasse und Gerätetyp, z. B.:
Schutzleiterwiderstand(SK I)
Isolationswiderstand oder Ersatzableitstrom(SK I / II)
Berührungsstrom / Ableitstrom
Bei Medizingeräten: Patientenableitstrom
Die Messverfahren sind in den Normen detailliert beschrieben und dürfen nicht beliebig ersetzt werden.
Überprüfung der bestimmungsgemäßen Funktion
Sicherheitseinrichtungen, Schalter, Anzeigen
Plausibilitätsprüfung im Realbetrieb
Messwerte mit Grenzwertbezug
Bestanden / Nicht bestanden
Mängelbeschreibung und Maßnahmen
Prüfprotokoll und Prüfkennzeichnung (z. B. Prüfplakette)
Für eine normkonforme Prüfung ist geeignete Messtechnik erforderlich, die die Anforderungen der DIN EN IEC 61557erfüllt.
Typische Geräte:
Geräteprüfer nach EN 50699 / EN 50678
Kombigeräte für Schutzleiter-, Isolations- und Ableitstrommessung
Spezielle Medizingeräte-Tester nach EN 62353
Barcode-/RFID-Unterstützung zur effizienten Geräteverwaltung (optional)
Wichtig: Die eingesetzte Messtechnik muss kalibriert und für den jeweiligen Gerätetyp zugelassen sein.
Ein professioneller Prüfprozess folgt einem klaren Ablauf:
Festlegung des Prüfumfangs aus der Gefährdungsbeurteilung
Erfassung der Geräte (Inventar, Standort, Nutzung)
Prüfung nach Norm (Sicht, Messung, Funktion)
Bewertung und Kennzeichnung
Dokumentation und Archivierung
Ableitung der nächsten Prüffrist
Die Ergebnisse dienen nicht nur der Rechtssicherheit, sondern auch als Grundlage für Instandhaltung und Ersatzplanung.
Die Prüfung darf nur durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen. Diese muss:
über eine elektrotechnische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation verfügen,
einschlägige Berufserfahrung haben,
eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im relevanten Bereich nachweisen können,
die einschlägigen Normen (EN 50699, EN 50678, ggf. EN 62353) sicher beherrschen.
Hilfskräfte dürfen unterstützen, Bewertung und Verantwortung liegen jedoch immer bei der befähigten Person.
Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In stark beanspruchten Bereichen (Werkstatt, Baustelle) oft häufiger als in Büroumgebungen. Vorschläge in der DGUV Vorschrift 3 Tabelle 1A und 1B - Prüffristen.
EN 50678 gilt nach Reparatur oder Änderung, EN 50699 für die wiederkehrende Prüfung im Betrieb.
Ja. Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen zählen zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln.
Nein. Die Normen verlangen eine Kombination aus Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung.
Ja. Zusätzlich zu BetrSichV und DGUV sind die Anforderungen der DIN EN 62353einzuhalten, inklusive spezieller Messungen.
Maßnahmenhierarchie STOP
Die CE-Kennzeichnungbestätigt die Konformität beim Inverkehrbringen.
Änderungen, Reparaturen oder Zweckentfremdungkönnen diese Konformität beeinflussen.
Die Gefährdungsbeurteilungentscheidet über Prüffristen, Prüfart und Qualifikation der Prüfperson.
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