Ihr Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit und Energiewende in der Elektrotechnik und IT. Die ELEKTROWACHT ist eine gemeinnützige Vereinigung von ehrenamtlichen Experten aus der Elektrotechnik und Informationstechnologie. Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen umfassend in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Energiemanagements.
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
NEU: AI Modelle für Ihre Automatisierung von Prozessen. Trainings für Innungsbetriebe und Industrie.
Regelmäßige Prüfungen
Ihre elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden, sonst entfällt der Versicherungsschutz (Regress-/Schadensersatzansprüche) im Schadensfall (Personenschaden, Sachschaden, Brand), DGUV Vorschrift 3 ist Ihr „TüV“ (VDE DIN) für den Strom im Betrieb! Schützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (M/W/D) sowie Betriebsvermögen!
Kostenlose Beratung für Deutschland!
DGUV-V3.de und ELEKTROWACHT Verein wollen gemeinsames Fachportal veröffentlichen mit Marktplätze / Fachbereiche / Magazin / Veranstaltungen / Blogs / Service / Messe / Redaktion.
Ihre Chance:
Wir möchten Sie darüber informieren, dass unser geschätzter Vorstandsvorsitzender, Sven Goebbels von RUN Technology, nach vier erfolgreichen Jahren sein Amt nicht weiterführt und sich nicht zur Wiederwahl stellt. Wir danken ihm herzlich für sein Engagement und seine Leistungen in den vergangenen Jahren.
ACHTUNG: Nach der Verordnung dürfen ausschließlich Elektrofachkräfte „befähigte Person nach TRBS 1203“ diese Prüfungen abnehmen! Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3 kurz genannt DGUV V3 sowie Technische Regel für Betriebssicherheit kurz genannt TRBS.
AuS Arbeiten unter Spannung beachten! EuP nur unter Leitung und Aufsicht im Team mit EFK vorort. >50% aller Elektrounfälle an Personen, durch elektrotechnisch unterwiesene Personen und Laien. BG ETEM Unfallstatistiken.
VG Halle: Abgrenzung von Industriebetrieb und Handwerk
Urteil vom 12.01.2022 - 3 A 78/19 HAL
Normenkette: HwO §§ 113, 7 | ElekAusbV §§ 4, 3
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle:
Das Gericht hat entschieden, dass Prüfdienstleister, die elektrische Anlagen und Geräte prüfen, zwingend in der Handwerksrolle eingetragen sein müssen. Diese Entscheidung bestätigt die Notwendigkeit, hohe Standards in der Sicherheit und Qualität in der Elektrotechnik aufrechtzuerhalten.
Stellungnahme der Handwerkskammern und ZVEH:
Die Handwerkskammern begrüßen dieses Urteil. Sie betonen, dass die Eintragung in die Handwerksrolle nicht nur eine formale Pflicht ist, sondern auch ein Zeichen von Professionalität und Kompetenz darstellt. Kunden sollten darauf vertrauen können, dass sie es mit qualifizierten Fachleuten zu tun haben.
- Ihr Dienstleistungsportfolio erweitern
- Mitarbeiter befähigen in Elektrotechnik
- Handwerkskammer Fortbildungen
- Messtechnik Einweisung
- Software Einweisung
- Dokumentation
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Prüfkonzept mit Personalentwicklung
An alle Kunden:
Achtet darauf, dass eure Prüfdienstleister in der Handwerksrolle eingetragen sind. Dies gibt euch die Sicherheit, dass ihr mit qualifizierten und legal operierenden Fachleuten zusammenarbeitet.
Betriebliche Gewerbetreibende:
Produktsicherheitsgesetz Haftung im Zivilrecht (BGB §823)
bis 85. Millionen Euro
Natürliche Personen:
Produktsicherheitsgesetz Haftung von Geschäftsführer*innen und Sicherheitsbeauftragte
bis 100.000 Euro