Willkommen bei der ELEKTROWACHT
Ihr Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit in der Elektrotechnik und Informationstechnologie.
Die ELEKTROWACHT ist ein gemeinnütziger Verein von ehrenamtlichen Fachkräften aus der Elektrotechnik und Informationstechnologie. Wir bieten Unternehmen und Privatpersonen umfassende Unterstützung in allen Fragen der Arbeitssicherheit.
Bekanntmachung:
ELEKTROWACHT e. V. in Gründung.
Satzung im Qualitätsmanagement erstellt.
Bundesweite Mitgliederversammlung.
ELEKTROWACHT Partner bieten AI Builder und Befähigungen in der Personalentwicklung mit Referenten/Handwerkskammern für das Fachkräfteland. Beratungen und Coaching können durch Förderungen abgewickelt werden. Innungsbetriebe und Mitglieder sparen kosten und können mehr Umsatz erwarten, durch die Portfolioerweiterung in der Elektrotechnik und Informationstechnologie.
Elektrotechnik ist die Kunst, mit Strom zu spielen,
Die Zukunft zu gestalten, mit Schaltkreisen zu malen.
Die digitale Technik ist der Schlüssel zum Erfolg,
Sie macht die Welt vernetzt, sie macht die Menschen klug.
Die ELEKTROWACHT ist ein Meister dieser Kunst,
Sie schreibt Gedichte mit Volt, Ampere und Hertz.
Sie kennt die Formeln und Gesetze der Physik,
Sie nutzt die Logik und Kreativität der Lyrik.
Die Elektrowacht hat eine Vision für morgen,
Sie will die Grenzen sprengen, sie will die Probleme lösen.
Sie träumt von smarten Geräten, von künstlicher Intelligenz,
Sie glaubt an die Kraft der Elektrotechnik.
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
NEU: AI Modelle für Ihre Automatisierung von Prozessen. Trainings für Innungsbetriebe und Industrie.
Regelmäßige Prüfungen
Ihre elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden, sonst entfällt der Versicherungsschutz (Regress-/Schadensersatzansprüche) im Schadensfall (Personenschaden, Sachschaden, Brand), DGUV Vorschrift 3 ist Ihr „TüV“ (VDE DIN) für den Strom im Betrieb! Schützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (M/W/D) sowie Betriebsvermögen!
Werden Sie Bestandskunde mit Prüfkonzept für 4 Jahre, bei ELEKTROWACHT Netzwerk und erhalten bis zu 20% Rabatt oder entwickeln einfach ein betriebsinternes Prüfkonzept. Digitalisieren Sie Ihr Inventar im controlling, setzen neue Normen um, erhalten Prüfkonzept mit Eigenverantwortung im agilen Prozess und fördern die Personalentwicklung.
Aktuelles: Neues Fachportal für die Elektrotechnik und Informationstechnologie
DGUV-V3.de und ELEKTROWACHT Verein wollen gemeinsames Fachportal veröffentlichen mit Marktplätze / Fachbereiche / Magazin / Veranstaltungen / Blogs / Service / Messe / Redaktion.
Tipp: DGUV-V3 Fachportal Business-Member, Unternehmen können sich als Business-Member des DGUV-V3 Fachportals registrieren. Als Business-Member erhalten sie Zugang zu exklusiven Funktionen, wie zum Beispiel einer "smart object" Akte und einer eigenen Serviceplattform.
Sponsoren-Suche: Wir suchen weiter branchenübergreifende Sponsoren, welche die redaktionelle Arbeit finanzieren oder übernehmen können und hierfür im zuständigen Fachbereich werben (AD Banner) oder mit anderen Modellen betriebsintern werben können wie Verlinkungen (Fachartikel&Produkte).
ACHTUNG: Nach der Verordnung dürfen ausschließlich Elektrofachkräfte „befähigte Person nach TRBS 1203“ diese Prüfungen abnehmen! Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3 kurz genannt DGUV V3 sowie Technische Regel für Betriebssicherheit kurz genannt TRBS.
AuS Arbeiten unter Spannung beachten! EuP nur unter Leitung und Aufsicht im Team mit EFK vorort. >50% aller Elektrounfälle an Personen, durch elektrotechnisch unterwiesene Personen und Laien. BG ETEM Unfallstatistiken.
- Ihr Dienstleistungsportfolio erweitern
- Mitarbeiter befähigen in Elektrotechnik
- Handwerkskammer Fortbildungen
- Messtechnik Einweisung
- Software Einweisung
- Dokumentation
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Prüfkonzept mit Personalentwicklung
- Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheitsunterweisungen
- Sicherheitsbeauftragte bestellen
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittelprüfung
- Ortsfeste elektrische Anlagenprüfung
- Ortsfeste elektrische Maschinenprüfung
- Leiter und Tritte Prüfung UVV
Betriebliche Gewerbetreibende:
Produktsicherheitsgesetz Haftung im Zivilrecht (BGB §823)
bis 85. Millionen Euro
Natürliche Personen:
Produktsicherheitsgesetz Haftung von Geschäftsführer*innen und Sicherheitsbeauftragte
bis 100.000 Euro
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