ELEKTROWACHT Deutschland, elektrowacht.de DGUV Vorschrift 3

Service im Partnernetzwerk

Innungsbetriebe, Ingenieure, Befähigungen, Revision, Normen, Gesetze, Digitalisierung, Energiewende, SHK plug&play monitoring...


...für ALLE im technischen Innovationsnetzwerk!


Sie wünschen ein eigenständiges Prüfkonzept im agilen Prozess inklusive Eigenverantwortung?


Sie möchten Energiekosten einsparen und Altanlagen optimal einstellen?


Sie möchten Altanlagen zu smart objects transformieren und digital organisieren?


Sie suchen nach einer schnellen Lösung und eigene Serviceplattform? (Ideal für StartUps oder KMU - kleine bis mittelständige Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen)


Sie suchen Partner für die Umsetzung einzelner anstehender Projekte in Ihrem Unternehmen? (IoT/IIoT/Digitalisierung/Revision/Service/Controlling)


Sie möchten Ihre betriebliche Weiterbildung fördern? (Befähigungen)


Sie möchten die neuen europäischen Normen umsetzen?

Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften wie Betriebssicherheitsverordnung, Medizinpro­duktegesetz oder Produktsicherheitsgesetz erfordern umfangreiche Messungen und Prüfungen gemäß den technischen Regeln nach DIN VDE und den EN bzw. IEC-Normen.

Elektroprüfung / E-CHECK: Sicherheit für Mensch und Sachwert

Elektrotechnik ist in unserem Alltag allgegenwärtig. Sie ist in unseren Haushalten, in Unternehmen und in der öffentlichen Infrastruktur zu finden. Um die Sicherheit von Menschen und Sachwerten zu gewährleisten, ist es wichtig, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig zu prüfen.


E-Innungsbetriebe bieten Ihnen eine professionelle Elektroprüfung nach den geltenden Vorschriften und Normen. Verantwortliche Elektrofachkräfte sind erfahren und geschult und verfügen über das notwendige Fachwissen.


E-Innungsbetriebe prüfen folgende Bereiche:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Geräteprüfung
  • Schweißgeräte-Einrichtung
  • Medizinische Geräte
  • Maschinen
  • Stromkreise
  • Unterverteilung


Die Prüfung erfolgt nach Reparatur, Veränderung, Neuinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen als Wiederholungsprüfung.


Dies ist vorgeschrieben in diversen Regelwerken, darunter:

  • Staat
    • Unfallversicherung
    • Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)
  • Gesetze
    • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
    • Unfallverhütungsvorschriften
      • DGUV Vorschrift 1
      • DGUV Vorschrift 3
  • Verordnungen
    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Allgemeine anerkannte Regeln der Technik
    • Normen, Technisch-Regeln für Betriebssicherheit, DIN VDE, DIN EN, VDI, VdS.


(klicken Sie auf die gewünschte Aktion, Link open)

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Monitor, Kaltgeräteleitung, Netzteil, Lampe, Drucker, Medizingerät, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckerleiste, Wasserkocher. Alle Geräte die vom Stromkreis versorgt werden können.

  • Ortsfeste elektrische Anlagen / Maschinen: Spritzguss Maschine, Pneumatik Maschine, Stromkreise, Schutzschalter, Unterverteilung, Lichtanlage, CEE, E-Ladestation, Förderbänder, u.v.m.


  • SMART OBJECT CONNECT bei Bedarf, inklusive komplette Serviceplattform für ihr Anlagenmanagement von Peer4 GmbH (IoT/IIoT), peer to peer connecting with Sensors.


  • Baumanagement mit System-Ingieure in Agenturen, sowie Mitgliedspartner anderer Verbände. (Gewerke-Verbund)


  • Dashboards für den Überblick

    Die Digitalisierung ist im Handwerk in vollem Gange. Immer mehr Betriebe setzen digitale Technologien ein, um ihre Prozesse zu optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ein wichtiger Baustein der Digitalisierung ist die Einführung von Dashboards.

    Dashboards sind eine Möglichkeit, digitale Daten und Informationen in einer übersichtlichen und verständlichen Form darzustellen. Sie bieten einen schnellen und einfachen Überblick über die wichtigsten Kennzahlen und Trends. Dadurch können Unternehmen ihre Prozesse besser steuern und Entscheidungen auf Basis von Fakten treffen.

Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung


Wir erstellen Ihnen nach Betriebsbesichtigung, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung nach den neuen Normen und Vorgaben. Hierfür wird ein Prüfkonzept für 4 Jahre erstellt mit Arbeitsanweisungen.


Gefährdungsbeurteilungen für die Betriebssicherheitsverordnung und die Grundsätze der Prävention nach DGUV Vorschrift 1

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine der wichtigsten Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, die Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung dieser Gefährdungen abzuleiten.


Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt in § 3 Abs. 1 vor, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss, wenn er Beschäftigte beschäftigt. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich dabei auf alle Tätigkeiten beziehen, die von den Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgeführt werden.


Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen regelmäßig überprüft werden. Dabei ist zu berücksichtigen, ob sich die Arbeitsbedingungen geändert haben und ob die getroffenen Maßnahmen noch ausreichend sind.

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist eine wichtige Aufgabe für Arbeitgeber. Durch die systematische Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen können sie die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten schützen.


Link: www.DGUV-V1.de DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.

  • Bei Bedarf vermitteln wir Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und führen die jährliche Sicherheitsunterweisung (DGUV Vorschrift 1) durch.


  • Die Gefährdungsbeurteilung wird in zeitlichen Abständen aufgrund von Normenänderungen und neue Auflagen ergänzt (BetrSichV)


  • Alle Gefährdungen müssen ermittelt werden, bei denen die Beschäftigten bei der Arbeit ausgesetzt sein könnten. Dazu gehören physikalische, chemische, biologische, ergonomische und psychische Gefährdungen.


  • Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation muss so umfassend und verständlich sein, dass sie von allen Beteiligten verstanden werden kann.

    Die Grundsätze der Prävention nach DGUV Vorschrift 1 stellen allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz. Sie sind auch bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zu beachten.

BRAUCHEN SIE HILFE BEI DEN ELEKTROTECHNISCHEN VORGABEN?

UNSER MITGLIEDER PROZESS

01.


Besichtigungstermin


Wir lernen uns kennen, informieren über aktuelle Änderungen. Anschließend wird eine Betriebsbesichtigung durchgeführt, mit einer begfähigte Person, zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und dem Maßnahmenkatalog.


02.


IT Abteilung


SERVER/IT/OT/IOT/IT-Security/solutions/SPS/NOTSYSTEME/remote/cloud/firewall/regs


Hier stimmen wir gemeinsam den IST/SOLL Zustand ab. Informieren mit expert IT Fachhandel und Systemhäuser über aktuelle Gefährdungen und IT Sicherheitsgesetz mit kritische Infrastruktur. In 2024 mit der NIS 2 im europäischen Raum.


03.


Qualität


Prüfdienstleister, Messtechnik, Qualifikationen, Software, Hardware, Versicherungen, Dokumentation, Gefährdungsbeurteilung und  Maßnahmenkatalog prüfen wir für Sie auf Qualität. Gerne begleiten wir die Beauftragungen der Dienstleister und Personalentwicklungsprojekte bis hin zu Ihrer Isozertifizierung mit Qualitätsmanagement-system. Wir begleiten Sie gerne dauerhaft in Ihrem Prozess. Ihre Dienstleistungsaufträge sollen den hohen Normenansprüchen und Betriebsvorgaben in der Durchführung entsprechen.

04.


Aktualität


Sie dürfen Expertise voraussetzen, SIE müssen UNS nicht auf Änderungen ansprechen, sondern wir informieren Sie bereits bei Bekanntgabe. Aktuelle Normenänderungen, zukünftige Themen im Bundestag und Förderziele, haben wir genau im Blick. An vielen großen Messen nehmen wir teil und erkennen/verfolgen trends und Änderungen im technischen Umfeld. Wir empfehlen, Personalentwicklungsprogramme zur innerbetrieblichen eigenverantwortlichen Übernahme der Prozesse.