Elektrotechnische Sicherheit

Betrieb melden:

Für Mitarbeiter, die ihren Arbeitgeber auf fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen aufmerksam machen möchten, bietet Elektrowacht die Möglichkeit, relevante Probleme rund um die DGUV Vorschrift 3 anonym zu melden. Dies betrifft vor allem Missstände bei der elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz, wie nicht durchgeführte Prüfungen von elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln.

 
 
 
 

DGUV Vorschrift 3 Prüfungen

Nicht eingehaltene Sicherheitsvorschriften können zu schweren Unfällen führen, wie beispielsweise elektrische Schläge oder Brände. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen. Falls dies vernachlässigt wird, besteht die Gefahr, dass Mitarbeiter gefährdet werden und der Betrieb auch rechtliche Konsequenzen tragen muss. Eine anonyme Meldung hilft, solche Risiken zu vermeiden.


Anonyme Meldung – Ihre Sicherheit im Fokus

Wenn in Ihrem Betrieb Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 nicht durchgeführt werden oder Sicherheitsvorschriften ignoriert werden, haben Sie die Möglichkeit, dies anonym zu melden. Sie tragen damit zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei und helfen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu verhindern. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, sobald ein Mangel festgestellt wird.

Ticketsystem & Dashboard

Elektrowacht bietet Ihnen durch ein digitales Ticketsystem und ein Dashboard, den gesamten Prüfprozess übersichtlich zu organisieren. Alle Betriebsmittel werden digital inventarisiert und durch Sensoren überwacht, sodass Sie regelmäßig über den Zustand Ihrer Anlagen informiert werden und nötige Wartungsarbeiten automatisiert planen können.

Gebäudemanagement automatisch digitalisiert für GEG

Durch die Einhaltung der Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 und den Einsatz moderner Technologie, wie sie Elektrowacht anbietet, können Unternehmen die Sicherheit und Effizienz deutlich steigern.

Ihr Arbeitgeber hat in Sachen Arbeitsschutz konkrete Vorgaben. Hält er diese nicht ein, sollten Sie ihm gegenüber auf Abhilfe drängen.


Tipp:


Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist nun final verabschiedet und verkündet. Bis zum Inkrafttreten am 2. Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern interne Meldewege etablieren. Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023.


Die eingerichteten Verfahren der Meldungsabgabe dienen der Anzeige von Missständen und Gesetzesverstößen im Unternehmen durch Mitarbeiter, Kunden, Dienstleister, Geschäftspartner und anderen Personen im dienstlichen Kontext. Unternehmen müssen die Identität der Hinweisgebenden schützen und DSGVO-Vorgaben einhalten.


Nach dem Arbeitsschutzgesetz dürfen Ihnen hierdurch keine Nachteile entstehen. In dringenden Fällen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle:

Berufsgenossenschaft

Arbeitsschutzbehörde

Gewerbeamt

GEFAHR: Worauf muss ich achten?

Wenn Sie einen Betriebsrat, einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen haben, sollten Sie als erstes dort nach Ansprechpartnern suchen.

Wenn Leib und Leben gefährdet sind, werden Behörden auch sicher anonymen Beschwerden nachgehen. Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg – wie auch die Arbeitsschutzbehörde NRW hat es sich mit zahlreichen teils privatwirtschaftlichen Partnern zu einem Kompetenznetzwerk zusammengeschlossen – und eigens für anonyme Hinweise ein Arbeitsschutztelefon eingerichtet, das Sie unter der Telefonnummer 040/ 42837 – 2112 erreichen.

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