DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention

seit dem 1. Januar 2004.

Grundsätze der Prävention

Die DGUV Vorschrift 1, "Grundsätze der Prävention", ist eine zentrale Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die den Arbeitsschutz in Unternehmen sicherstellt. Sie legt allgemeine Pflichten und Maßnahmen fest, die alle Betriebe zur Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren einhalten müssen. Die Vorschrift gilt für alle Unternehmen und Beschäftigten in Deutschland, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Insbesondere im Bereich der Elektrotechnik und Energieeffizienz, in dem oft mit hohen Spannungen und potenziell gefährlichen Anlagen gearbeitet wird, ist die Einhaltung dieser Vorschriften essenziell.

Wen betrifft die DGUV Vorschrift 1?

Diese Vorschrift betrifft Arbeitgeber, Unternehmer, Führungskräfte sowie alle Arbeitnehmer und Beauftragten eines Unternehmens. Im Elektrotechnik-Bereich bedeutet das, dass auch Elektroinstallateure, Prüftechniker, Energieeffizienzberater und alle, die in der Planung und Umsetzung elektrotechnischer Projekte tätig sind, unter die DGUV Vorschrift 1 fallen. Auch die Anbieter wie Elektrowacht.de sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeiter sicher arbeiten und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und die Durchführung notwendiger Gefährdungsbeurteilungen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Sicherheitsbeauftragte

Arbeitssicherheitsbeauftragter

Betriebssicherheitsverordnung

Gefährdungsermittlung für Betrieb

Was muss man konkret einhalten?

Für Betriebe im Bereich Elektrotechnik und Energieeffizienz bedeutet die Einhaltung der DGUV Vorschrift 1 vor allem, die Arbeitsbedingungen sicher zu gestalten und regelmäßige Sicherheitschecks durchzuführen. Dies umfasst beispielsweise die regelmäßige Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die Organisation von Sicherheitsunterweisungen für das Personal, sowie die konsequente Umsetzung von Unfallverhütungsmaßnahmen. Zudem müssen Betriebe dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Geräten und Anlagen geschult sind. Elektrowacht.de als Spezialist in der Elektrotechnik kann hier aktiv unterstützen, indem sie nicht nur sichere Installationen und Wartungen anbieten, sondern auch Beratungen zu Sicherheitskonzepten gemäß der DGUV Vorschrift 1 durchführen.

Umgebung

Arbeitseinflüsse

Arbeitsmittel

Betriebsmittel

Checkliste: 

DGUV Vorschrift 1 – Maßnahmen zur Umsetzung im Unternehmen

Damit Unternehmen im Bereich Elektrotechnik und Energieeffizienz die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 erfüllen, sollten sie die folgenden Punkte umsetzen und regelmäßig überprüfen:

  1. Gefährdungsbeurteilungen durchführen

    • Ermitteln und bewerten Sie mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz, insbesondere im Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten.
    • Aktualisieren Sie die Beurteilungen regelmäßig und bei Änderungen der Arbeitsbedingungen.
  2. Sicherheitsunterweisungen und Schulungen

    • Führen Sie mindestens einmal jährlich Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter durch, insbesondere zu den Risiken der Elektrotechnik.
    • Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter über die korrekte Handhabung von elektrischen Geräten informiert und geschult sind.
  3. Bereitstellung und Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

    • Stellen Sie geeignete PSA (z. B. isolierte Handschuhe, Schutzhelme) zur Verfügung und achten Sie auf deren sachgemäße Nutzung.
    • Kontrollieren Sie regelmäßig den Zustand der PSA und ersetzen Sie diese bei Bedarf.
  4. Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

    • Organisieren Sie regelmäßige Prüfungen aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3.
    • Dokumentieren Sie die Prüfungen und die Ergebnisse, um die Sicherheit dauerhaft sicherzustellen.
  5. Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notfallpläne

    • Richten Sie eine Notfallversorgung für den Fall von elektrischen Unfällen ein, z. B. durch gut sichtbare und zugängliche Erste-Hilfe-Kästen.
    • Schaffen Sie klare Notfallpläne und üben Sie diese regelmäßig mit den Mitarbeitern.
  6. Organisatorische Maßnahmen

    • Benennen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht und als Ansprechpartner dient.
    • Implementieren Sie ein Sicherheitsmanagementsystem, das die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Arbeitsschutzmaßnahmen ermöglicht.
  7. Gefährliche Arbeiten kontrollieren

    • Definieren Sie Arbeiten, die nur von besonders qualifiziertem Personal durchgeführt werden dürfen, z. B. Arbeiten unter Spannung.
    • Gewährleisten Sie, dass vor Aufnahme gefährlicher Arbeiten eine Freigabe durch eine verantwortliche Person erfolgt.


Die Umsetzung dieser Maßnahmen hilft Unternehmen nicht nur, die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 zu erfüllen, sondern auch die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Elektrowacht.de kann Sie hierbei als kompetenter Partner im Bereich Elektrotechnik unterstützen, indem wir sowohl technische Prüfungen durchführen als auch Beratungen zu effektiven Arbeitsschutzmaßnahmen anbieten.

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